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 1.1 Flächenverbrauch   1.2 Biologische Vielfalt   1.3 Artenvielfalt Wälder   1.4 Bannwälder   1.5 Intensive Landwirtschaft   1.6 Planungsverfahren   1.7 Pflegemaßnahmen   1.8 Streuobstwiesen   2.1 Förderung des Umweltverbund   2.2 Tempo 30   > 2.3 Parken auf Gehwegen <   2.4 Leistungsfähige Rheinquerung   2.5 Qualität KVV   2.6 Elsass ÖPNV   2.7 Radverkehr   2.8 Entlastung Hagsfeld   3.1 Klimaschutzkonzept   3.2 Luftschadstoffe   3.3 Frischluftschneisen und Entsiegelung   3.4 Abfallvermeidung   3.5 Lärmminderung   3.6 Hochwasserrückhalteraum   3.7 Trinkwasser 
 

Die Antwort von CDU - CDU auf die Frage

Frage 2.3 Parken auf Gehwegen:
Parken auf Gehwegen ist üblich, aber nicht erlaubt. Welche Maßnahmen möchten Sie ergreifen, um legales Parken im Interesse der Fußgänger durchzusetzen?
Antwort:
Grundsätzlich ist zum Parken der rechte Seitenstreifen, aber eben nicht der Gehweg zu nutzen. Die bisherige Duldung des Gehwegparkens ist für uns ein guter Kompromiss. Wichtig ist für uns, dass geordnet geparkt wird, der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt wird und dass vor allem die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet bleibt. Gerade auch für Eltern mit Kinderwagen oder ältere Menschen mit Rollatoren muss der Gehweg in ausreichender Breite nutzbar sein. Zudem dürfen für Rettungsfahrzeuge keine kritischen Situationen entstehen. Es müssen hier konkrete Lösungen für die einzelnen Stadtteile gefunden werden. Zahlreiche Straßen müssen einzeln betrachtet werden. Um bestmögliche Lösungen für alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen, sind die betroffenen Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in den Prozess einzubeziehen.
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