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Großparkplatz Schlossgarten?

[Bild: Aktionsteilnehmer mit P-Schild]

Der Bereich östlich des Karlsruher Schlosses wird immer mehr als Parkplatz missbraucht. Wir haben daher in einem offenen Brief Stadt und Land aufgefordert, dem "wilden Parken" einen Riegel vorzuschieben.

Die Antwort auf unser Beschwerdeschreiben über die Parksituation im Schlossgarten ließ nicht lange auf sich warten. Man sei über die Verhältnisse dort auch nicht erfreut, können aber aus rechtlichen Gründen nicht einschreiten, schrieb uns Dieter Behnle, Leiter des Amtes für Bürgerservice und Sicherheit (BuS), zurück. Zuständig sei das Liegenschaftsamt. Das Liegenschaftsamt (Schloss und Schlossgarten gehören dem Land) sieht aber offenbar keine Veranlassung auf unser Schreiben zu reagieren. Das ist nicht akzeptabel. Eine Klarstellung der rechtlichen Situation ist überfällig. Die Zufahrt zum östlichen Schlossflügel ist mit einem Verkehrszeichen geregelt, das die Einfahrt für motorisierte Fahrzeuge verbietet.

Für viele Autofahrer sind solche Schilder aber offenkundig nur Straßendekoration, das läßt sich auch in anderen Stadtbereichen beobachten. Aber, legal oder nicht legal, nach unserer Auffassung haben Privatautos im Schlossgarten nichts zu suchen. Denn unmittelbar am Schloss befindet sich eine fast immer leerstehende Tiefgarage und deren Nutzung ist auch für Schlossgartenparker zumutbar. Dass unsere Ansicht auch von anderen Bürgern geteilt wird, wurde uns bei einer BUZO-VCD-Gemeinschaftsaktion (siehe Foto) bestätigt.

Unsere Aktion am Freitag, 16. Mai, fand bis auf eine Ausnahme ausschließlich Zustimmung. Die derzeitige Situation, bis zu 20 Autos parken werktags gleichzeitig im Schlossgarten, ist unhaltbar. Das sollten auch die Verantwortlichen Damen und Herren vom Liegenschaftsamt nun allmählich einsehen.

Auch Sie stört, dass der Schlossgarten als Parkplatz missbraucht wird? Dann füllen Sie einen der im Umweltzentrum ausliegenden Mängelbögen aus und schicken Sie ihn an das Liegenschaftsamt. Selbstverständlich können sie auch ohne Mängelbogen einen Protestbrief an das Liegenschaftsamt formulieren.

Die Adresse: Liegenschaftsamt, Ritterstraße 16, 76133 Karlsruhe.

Uwe Haack

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/03

Stand des Artikels: 2003! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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